Einzelunternehmen DI Christoph Resatz, Stand: Jänner 2020

1. Allgemeines

Für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Rechnungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen derselben sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Bedingungen für die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers werden daher nur Bestandteil des Vertrages und rechtswirksam, wenn sie mit uns schriftlich vereinbart wurden.
Der Auftraggeber erklärt, auf die Abänderung dieser Bedingungen durch Zusendung seiner Geschäftsbedingungen zu verzichten. Sollte dennoch eine Zusendung erfolgen, so erklärt der Auftraggeber seinen Verzicht auf allfällige daraus entspringende Rechtswirkungen. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, unsere Bedingungen nicht für und gegen sich gelten zu lassen, wird er in einem individuellen Brief, getrennt von der Korrespondenz über Stückzahl und Art des Auftrages darauf hinweisen, damit in der Folge zwischen uns und dem Auftraggeber Verhandlungen über die anzuwendenden Geschäftsbedingungen geführt werden können.
Falls einzelne Bestimmungen, ganz gleich aus welchem Grund, rechtsungültig sein sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die gegenständlichen Bedingungen werden hiermit für alle künftigen geschäftlichen Beziehungen rechtsverbindlich
vereinbart.

2. Preis

Die Preise verstehen sich – wenn nichts anderes erwähnt – netto ab Lieferwerk ohne Verpackung, Verladung, Fracht, Versicherung, Zölle, Gebühren, Umsatzsteuer oder sonstige Nebenkosten. Sie werden errechnet aufgrund der Kostensituation, die am Tag der Angebotsabgabe gültig ist. Alle Verhandlungen und mündlichen Vereinbarungen sind unsererseits freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns.
Bei unerwarteter Änderung der Kalkulationsgrundlage (Preis) sind wir berechtigt, Preisberichtigungen vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Bestellungen

Bestellungen werden mit Angebotsstellung durch den Auftraggeber für diesen mit Auftragsbestätigung für uns verbindlich. Falls eine Auftragsbestätigung nicht erfolgt, gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Für alle vereinbarten Aufträge besteht kein Rücktrittsrecht, soweit sich aus diesen Bedingungen nicht etwas anderes ergibt.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlung binnen 7 Tagen werden 2 % Skonto eingeräumt. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung und wie Schecks nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Spesen und Bankprovisionen in Verbindung mit der Durchführung von Überweisungen sowie Einlösungen von Wechseln oder Schecks gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag an dem die Gutschriftsanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bereitstellung größerer Warenmengen oder besonderer Materialien können wir Vorauszahlung verlangen. Für den Auftraggeber verauslagte Portokosten, Fracht- und Rollgelder werden als Barauslagen unmittelbar in Rechnung gestellt.
Diese Beträge sind binnen acht Tagen ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 15 % p. a. vereinbart. Sofern der uns entstehende Zinsschaden oder Kursverlust jedoch höher ist, sind wir berechtigt, den nachgewiesenen höheren Zinssatz oder Kursverlust ersetzt zu erhalten.
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen und die Durchführung der laufenden Aufträge des Auftraggebers einzustellen.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen den Rechnungsbetrag ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und allfälliger Verzugszinsen darauf bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
Eine Weitergabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware vor vollständiger Bezahlung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Unabhängig von einer solchen Zustimmung tritt der Auftraggeber hiermit und bereits jetzt für den Fall einer Weiterveräußerung dieser Waren die daraus zu seinen Gunsten entstehenden Forderungen gegenüber Dritten an uns zur Befriedigung zahlungshalber ab.
Die gelieferte Ware bleibt weiters bis zur Bezahlung aller bisherigen Forderungen aus Lieferungen an den Auftraggeber unser Eigentum. Auch das Eigentum an Waren aus künftigen Lieferungen geht erst dann über, wenn die Forderungen aus den früheren Lieferungen restlos beglichen sind.

6. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der endgültigen Klärung aller technischen und kaufmännischen Details oder dem Eingang vereinbarter Anzahlungen. Die Lieferung ist mit der Absendung der Ware durch Verladen oder mit dem Einlagern bei Versandmöglichkeit oder Abnahmeverzug erbracht. Mit diesem Zeitpunkt gehen Kosten und Gefahr an der Ware auf den Auftraggeber über.

7. Betriebsstörungen und höhere Gewalt

Lieferverhinderungen und -verzögerungen durch höhere Gewalt, Grenzsperren, Streiks, Aussperrungen, Versagen der Verkehrsmittel und Lieferanten befreien von der Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und der Preise berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten und uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

8. Gewährleistung

Reklamationen wegen sichtbarer Mängel und fehlender Teile müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Sendung mittels eingeschriebenen Briefes oder fernschriftlich bei uns eintreffen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers telefonisch zu rügen. Die Reklamationen über diese Mängel müssen ebenfalls spätestens acht Tage nach Entdeckung der Mängel mittels eingeschriebenen Briefes oder fernschriftlich bei uns eintreffen. Mengendifferenzen und Mängel welcher Art auch immer, die nicht fristgerecht angezeigt wurden, werden nicht anerkannt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen jedoch spätestens nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Rechnungslegung durch uns. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschallten Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappeindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie (auf Anforderung stehen Lieferbedingungen dem Auftraggeber zur Verfügung) als zulässig erklärt sind oder soweit sie durch die infolge Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie zum Beispiei Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren etc., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche aus Vertragsverletzungen kann der Auftraggeber uns gegenüber nur geltend machen, sofern sie auf Vorsatz unsererseits beruhen.

9. Muster

Auf Verlangen angefertigte Skizzen, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn in der Folge kein Auftrag erteilt wird.

10. Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben bei uns. Die Verantwortung für den Inhalt von Werbeanzeigen oder sonstigen Veröffentlichungen liegt beim Auftraggeber. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen unserer Produkte, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.

11. Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Zusätzlich anfallende Kosten für erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Form gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.

12. Mehr- oder Minderlieferung

Eine Reduzierung des Preises für die Werbeeinschaltung ist nur dann möglich, wenn die zugesicherte Auflagenhöhe um mehr als 20 % sinkt. Für den Fall des Nichterscheinens einer Publikation aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

13. Übernahme und Auf-Lager-Nehmen

Übernahme und Auf-Lager-Nehmen von Druckvorlagen, Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen (Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Stehsatz, Matern, Papier usw.) erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

14. Druckbelege

Für Archiv- und Werbezwecke steht dem Auftraggeber eine von uns bestimmte Zahl von Belegen zur Verfügung.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag und dessen Durchführung entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird Wien vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem anderen Gerichtsstand zu belangen. Für alle aus dem Vertragsverhältnis erwachsenden Rechtsstreitigkeiten wird die Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auf die Anwendung österreichischen Rechts zu verzichten. In diesem Falle wird vereinbart, dass das Recht des landes Anwendung findet.